Wenn die eigenen Mittel nicht reichen
Die Pflegekasse zahlt nur einen festen Anteil, den Rest tragen Sie selbst. Reichen Einkommen und Erspartes dafür nicht, gibt es die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch. Sie ist kein Almosen, sondern ein verbrieftes Recht.
Wer Anspruch hat
Geprüft werden Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person. Ein Schonvermögen bleibt unangetastet. Das Einkommen erwachsener Kinder spielt erst eine Rolle, wenn es über 100.000 € im Jahr liegt.
So stellen Sie den Antrag
- Antrag beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises
- Nachweise zu Rente, Konto und Pflegegrad beilegen
- am besten zusammen mit dem Pflegeantrag stellen
Sie müssen das nicht allein klären
Die Formulare wirken auf den ersten Blick einschüchternd. Wir helfen Ihnen, die Unterlagen zusammenzustellen, und arbeiten mit der zuständigen Stelle zusammen.