Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er ist zweckgebunden für Betreuung und Entlastung im Alltag.
Wofür Sie ihn nutzen können
- Stundenweise Betreuung durch einen Pflegedienst
- Hauswirtschaftliche Hilfen im Haushalt
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Ergänzung von Tages- oder Verhinderungspflege
Ansparen und Erstattung
Nicht genutzte Beträge können angespart und bis ins folgende Kalenderhalbjahr verwendet werden. Die Erstattung erfolgt gegen Beleg über Ihre Pflegekasse.
Häufige Fragen
Anders als die meisten Leistungen gibt es den Entlastungsbetrag schon ab Pflegegrad 1.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- §45b SGB XI
- Höhe
- 131 € pro Monat
- Anspruch
- ab Pflegegrad 1
- Guthaben
- ansparbar
Häufige Fragen
Schon ab Pflegegrad 1, und das zusätzlich zu anderen Leistungen.
Nein, der Betrag wird gegen Beleg für anerkannte Leistungen erstattet.
Nicht genutzte Beträge können bis ins folgende Halbjahr angespart werden.