Wer zahlt was?
Ambulante Pflege wird in der Regel gemeinsam finanziert: Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen festen Anteil, der Rest ist Eigenanteil. Anders als im Pflegeheim sind die Leistungen zuhause klar gedeckelt, dafür bleibt der Eigenanteil oft überschaubar.
Pflegegeld, Sachleistung & Kombination
Pflegegeld
Wenn Angehörige die Pflege übernehmen, zahlt die Kasse das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person.
Pflegesachleistung
Übernimmt ein Pflegedienst die Versorgung, rechnet er die Pflegesachleistung direkt mit der Kasse ab, bis zum Höchstbetrag des Pflegegrades.
Kombinationsleistung
Beides lässt sich mischen: Nutzen Sie nur einen Teil der Sachleistung, wird der übrige Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Leistungsbeträge 2026 im Überblick
Zusätzlich: Entlastungsbetrag 131 €/Monat (ab Pflegegrad 1), Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat zum Verbrauch. Werte nach SGB XI, gelten 2026 unverändert.
Zusätzlich steht allen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu, etwa für Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfen.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Sachleistung / Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | keine | keine |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Häufige Fragen
Der Eigenanteil ist der Teil der Pflegekosten, den die Kasse nicht übernimmt. Bei ambulanter Pflege hängt er davon ab, wie viel Sachleistung Sie nutzen.
Nur bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades. Liegen die Kosten darüber, entsteht ein Eigenanteil.
Ja, zum Beispiel den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.