Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Versorgung, etwa nach einem Klinikaufenthalt oder zur Überbrückung, bis die Pflege zuhause wieder gesichert ist.
Wann sie hilft
- Nach einem Krankenhausaufenthalt
- In einer Krisensituation
- Zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Bis Hilfsmittel oder Umbauten bereitstehen
Budget und Antrag
Seit 2025 stehen Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Entlastungsbudget von bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung (ab Pflegegrad 2).
Häufige Fragen
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit 2025 ein gemeinsames Jahresbudget, das Sie flexibel einsetzen können.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- §42 SGB XI
- Budget
- bis 3.539 € / Jahr (gemeinsam)
- Anspruch
- ab Pflegegrad 2
- Form
- vorübergehend stationär
Häufige Fragen
Kurzzeitpflege findet vorübergehend in einer Einrichtung statt, Verhinderungspflege meist zuhause.
Ab Pflegegrad 2.
Über die Pflegekasse. Wir beraten Sie zum Ablauf und zur Organisation.