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Angehörige & Entlastung

Kurzzeitpflege: vorübergehende Versorgung

Wenn die Pflege zuhause kurzzeitig nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

30.04.2026 Pflegeteam Ankerplatz

Was ist Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Versorgung, etwa nach einem Klinikaufenthalt oder zur Überbrückung, bis die Pflege zuhause wieder gesichert ist.

Wann sie hilft

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt
  • In einer Krisensituation
  • Zur Entlastung pflegender Angehöriger
  • Bis Hilfsmittel oder Umbauten bereitstehen

Budget und Antrag

Seit 2025 stehen Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Entlastungsbudget von bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung (ab Pflegegrad 2).

Häufige Fragen

Gemeinsames Budget

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit 2025 ein gemeinsames Jahresbudget, das Sie flexibel einsetzen können.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
§42 SGB XI
Budget
bis 3.539 € / Jahr (gemeinsam)
Anspruch
ab Pflegegrad 2
Form
vorübergehend stationär

Häufige Fragen

Kurzzeitpflege findet vorübergehend in einer Einrichtung statt, Verhinderungspflege meist zuhause.

Ab Pflegegrad 2.

Über die Pflegekasse. Wir beraten Sie zum Ablauf und zur Organisation.

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