Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Tritt akut ein Pflegefall ein, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Versorgung zu organisieren. Für diese Zeit gibt es das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz.
Pflegezeit
Die Pflegezeit ermöglicht eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Zur Absicherung kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden.
Familienpflegezeit
Über die Familienpflegezeit lässt sich die Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden reduzieren, ebenfalls mit Darlehensoption.
Häufige Fragen
Pflege- und Familienpflegezeit müssen dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich angekündigt werden.
Auf einen Blick
- Kurzzeitige Verhinderung
- bis 10 Arbeitstage
- Pflegezeit
- bis 6 Monate
- Familienpflegezeit
- bis 24 Monate
- Lohnersatz
- Pflegeunterstützungsgeld
Häufige Fragen
Pflegezeit gilt ab 16 Beschäftigten, Familienpflegezeit ab 26 Beschäftigten.
Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, für bis zu zehn Arbeitstage.
Ja, während der angekündigten Freistellung besteht ein besonderer Kündigungsschutz.