Was ist der Beratungseinsatz?
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Eine Pflegefachkraft kommt nach Hause, berät zur Pflege und sichert deren Qualität.
Wie oft und für wen
Bei reinem Pflegegeldbezug ist der Einsatz verpflichtend; bei Sachleistung ist er freiwillig möglich.
Was Sie davon haben
- Praktische Tipps für den Pflegealltag
- Hilfe bei Anträgen und Leistungen
- Früh erkennen, wenn zusätzlicher Bedarf entsteht
- die Sicherheit, nichts zu übersehen
Häufige Fragen
| Pflegegrad | Häufigkeit |
|---|---|
| Pflegegrad 2 & 3 | halbjährlich |
| Pflegegrad 4 & 5 | vierteljährlich |
Gern führen wir den Beratungseinsatz bei Ihnen zuhause durch, in Ruhe und mit der nötigen Sorgfalt.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- §37 Abs. 3 SGB XI
- PG 2 & 3
- halbjährlich
- PG 4 & 5
- vierteljährlich
- Bei Pflegegeld
- verpflichtend
Häufige Fragen
Bei reinem Pflegegeldbezug ja, sonst kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Ein zugelassener Pflegedienst wie wir oder eine anerkannte Beratungsstelle.