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Angehörige & Entlastung

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Was der verpflichtende Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug bedeutet und warum er hilft.

30.04.2026 Pflegeteam Ankerplatz

Was ist der Beratungseinsatz?

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Eine Pflegefachkraft kommt nach Hause, berät zur Pflege und sichert deren Qualität.

Wie oft und für wen

Bei reinem Pflegegeldbezug ist der Einsatz verpflichtend; bei Sachleistung ist er freiwillig möglich.

Was Sie davon haben

  • Praktische Tipps für den Pflegealltag
  • Hilfe bei Anträgen und Leistungen
  • Früh erkennen, wenn zusätzlicher Bedarf entsteht
  • die Sicherheit, nichts zu übersehen

Häufige Fragen

PflegegradHäufigkeit
Pflegegrad 2 & 3halbjährlich
Pflegegrad 4 & 5vierteljährlich
Wir übernehmen das

Gern führen wir den Beratungseinsatz bei Ihnen zuhause durch, in Ruhe und mit der nötigen Sorgfalt.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
§37 Abs. 3 SGB XI
PG 2 & 3
halbjährlich
PG 4 & 5
vierteljährlich
Bei Pflegegeld
verpflichtend

Häufige Fragen

Bei reinem Pflegegeldbezug ja, sonst kann das Pflegegeld gekürzt werden.

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Ein zugelassener Pflegedienst wie wir oder eine anerkannte Beratungsstelle.

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