Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld nach §37 SGB XI erhalten Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und steht zur freien Verfügung.
Höhe 2026
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld; stattdessen können Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel genutzt werden.
Auszahlung und Kombination
Das Pflegegeld wird monatlich überwiesen. Wird zusätzlich ein Pflegedienst genutzt, lässt es sich als Kombinationsleistung anteilig mit der Sachleistung verrechnen.
Häufige Fragen
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | keine |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37.3 abrufen. Das übernehmen wir gern für Sie.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- §37 SGB XI
- Anspruch
- ab Pflegegrad 2
- Auszahlung
- monatlich
- Pflicht
- Beratungseinsatz §37.3
Häufige Fragen
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zuhause durch Angehörige oder Privatpersonen gepflegt werden.
Nein. Pflegegeld an Angehörige ist in der Regel steuerfrei.
Ein regelmäßiger Hausbesuch zur Beratung und Qualitätssicherung. Bei reinem Pflegegeldbezug ist er Pflicht.