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Pflegegrade & Leistungen

Pflegegrad beantragen: So gehen Sie vor

Vom Antrag bis zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: die wichtigsten Schritte, verständlich erklärt.

30.04.2026 Pflegeteam Ankerplatz

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad bestimmt, wie viel Unterstützung Sie von der Pflegekasse erhalten. Er richtet sich danach, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist, und nicht nach einer einzelnen Diagnose. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen.

Antrag bei der Pflegekasse

Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse, telefonisch, schriftlich oder online. Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Wichtig: Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

Das sollten Sie bereithalten

  • Versichertennummer und Angaben zur erkrankten Person
  • Befunde, Diagnosen und Medikamentenplan
  • Kontaktdaten beteiligter Ärzt:innen
  • Ein kurzes Pflegetagebuch über typische Tage hilft sehr

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst (MD) für einen Termin, meist zuhause. Begutachtet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen):

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit Krankheit und Therapie
  • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte

Aus den Modulen ergibt sich eine Punktzahl und daraus der Pflegegrad.

Die fünf Pflegegrade

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Stellen Sie den Antrag früh. Er zählt ab dem Tag des Eingangs bei der Pflegekasse, auch wenn die Begutachtung erst später stattfindet.

PflegegradPunkte
Pflegegrad 112,5 bis unter 27
Pflegegrad 227 bis unter 47,5
Pflegegrad 347,5 bis unter 70
Pflegegrad 470 bis unter 90
Pflegegrad 590 bis 100

Auf einen Blick

Zuständig
Ihre Pflegekasse
Kosten
kostenlos
Bearbeitung
i. d. R. 25 Arbeitstage
Gültig ab
Monat der Antragstellung
Widerspruch
innerhalb eines Monats möglich

Häufige Fragen

Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Oft hilft dabei ein Pflegetagebuch oder eine erneute Begutachtung.

Ja. Schildern Sie den Alltag ehrlich, auch an schlechten Tagen. Ein Pflegetagebuch und die Anwesenheit einer vertrauten Person helfen.

Rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, unabhängig davon, wann die Begutachtung erfolgt.

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