Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad bestimmt, wie viel Unterstützung Sie von der Pflegekasse erhalten. Er richtet sich danach, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist, und nicht nach einer einzelnen Diagnose. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen.
Antrag bei der Pflegekasse
Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse, telefonisch, schriftlich oder online. Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Wichtig: Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Das sollten Sie bereithalten
- Versichertennummer und Angaben zur erkrankten Person
- Befunde, Diagnosen und Medikamentenplan
- Kontaktdaten beteiligter Ärzt:innen
- Ein kurzes Pflegetagebuch über typische Tage hilft sehr
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst (MD) für einen Termin, meist zuhause. Begutachtet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen):
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit Krankheit und Therapie
- Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
Aus den Modulen ergibt sich eine Punktzahl und daraus der Pflegegrad.
Die fünf Pflegegrade
Häufige Fragen
Stellen Sie den Antrag früh. Er zählt ab dem Tag des Eingangs bei der Pflegekasse, auch wenn die Begutachtung erst später stattfindet.
| Pflegegrad | Punkte |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 |
Auf einen Blick
- Zuständig
- Ihre Pflegekasse
- Kosten
- kostenlos
- Bearbeitung
- i. d. R. 25 Arbeitstage
- Gültig ab
- Monat der Antragstellung
- Widerspruch
- innerhalb eines Monats möglich
Häufige Fragen
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Oft hilft dabei ein Pflegetagebuch oder eine erneute Begutachtung.
Ja. Schildern Sie den Alltag ehrlich, auch an schlechten Tagen. Ein Pflegetagebuch und die Anwesenheit einer vertrauten Person helfen.
Rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, unabhängig davon, wann die Begutachtung erfolgt.