Was sind Pflegehilfsmittel?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach §40 SGB XI erleichtern die Pflege zuhause und schützen die Gesundheit. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 42 € im Monat, und das bereits ab Pflegegrad 1.
Beispiele
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektion und Flächendesinfektion
- Bettschutzeinlagen
- Mund-Nasen-Schutz
- Schutzschürzen
So beziehen Sie sie
Häufige Fragen
Antrag stellen
Einmalig bei der Pflegekasse beantragen.
Box wählen
Inhalt nach Bedarf zusammenstellen.
Monatlich liefern lassen
Bequem nach Hause oder über Apotheke und Sanitätshaus.
Bis zur monatlichen Grenze von 42 € entstehen keine Kosten, der Betrag wird direkt abgerechnet.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- §40 Abs. 2 SGB XI
- Höhe
- bis 42 € / Monat
- Anspruch
- ab Pflegegrad 1
- Bezug
- Box, Apotheke, Sanitätshaus
Häufige Fragen
Bereits ab Pflegegrad 1.
Bis 42 € im Monat nicht; darüber hinaus entstehen Eigenkosten.
Über einen Antrag bei der Pflegekasse und einen Lieferdienst, die Apotheke oder das Sanitätshaus.