Was ist SAPV?
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ermöglicht schwerstkranken Menschen ein möglichst beschwerdefreies Leben zuhause. Ein speziell qualifiziertes Team aus Pflege und Ärzt:innen ist rund um die Uhr erreichbar. Rechtsgrundlage sind §37b und §132d SGB V.
Allgemeine und spezialisierte Versorgung
Allgemeine Palliativversorgung (AAPV)
Deckt den Großteil der Begleitung ab, pflegerisch und in Abstimmung mit der Hausarztpraxis.
Spezialisierte Versorgung (SAPV)
Kommt bei besonders aufwändigen Verläufen hinzu, mit eigener Rufbereitschaft Tag und Nacht.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, die einen besonders aufwändigen Versorgungsbedarf haben.
- Verordnung durch behandelnde Ärzt:innen oder die Klinik
- Versorgung im eigenen Zuhause
- Enge Zusammenarbeit mit Hospizdiensten
Häufige Fragen
Die SAPV wird vollständig von der Krankenkasse getragen. Für Betroffene und Angehörige entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- §37b & §132d SGB V
- Kosten
- von der Krankenkasse getragen
- Erreichbarkeit
- 24 / 7, auch nachts
- Verordnung
- durch Ärzt:innen
Häufige Fragen
Die behandelnden Ärzt:innen oder die Klinik bei der Entlassung.
Nichts, die Krankenkasse trägt die SAPV vollständig.
Die SAPV versorgt pflegerisch und medizinisch zuhause; Hospizdienste ergänzen mit ehrenamtlicher Sterbebegleitung.