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Angehörige & Entlastung

Verhinderungspflege richtig nutzen

Wie Sie als pflegende:r Angehörige:r eine Auszeit organisieren und was die Pflegekasse zahlt.

30.04.2026 Pflegeteam Ankerplatz

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn die private Pflegeperson zeitweise ausfällt, etwa durch Urlaub, Krankheit oder Termine, übernimmt die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI die Versorgung. Sie steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Wie viel zahlt die Kasse?

Seit 2025 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Entlastungsbudget von bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung (ab Pflegegrad 2).

So beantragen Sie

  • Bedarf und Zeitraum mit uns klären
  • Antrag bei der Pflegekasse stellen
  • Versorgung organisieren, stunden- oder tageweise
  • Abrechnung über das Entlastungsbudget

Häufige Fragen

Neu seit 2025

Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt. Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 ohne Wartezeit genutzt werden.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
§39 SGB XI
Budget
bis 3.539 € / Jahr (gemeinsam)
Anspruch
ab Pflegegrad 2
Vorpflegezeit
entfällt seit 2025

Häufige Fragen

Ab Pflegegrad 2, ohne die frühere Wartezeit.

Meist zuhause; alternativ als Kurzzeitpflege in einer Einrichtung.

Bis zu 3.539 € jährlich, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege.

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