Was ist Verhinderungspflege?
Wenn die private Pflegeperson zeitweise ausfällt, etwa durch Urlaub, Krankheit oder Termine, übernimmt die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI die Versorgung. Sie steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Wie viel zahlt die Kasse?
Seit 2025 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Entlastungsbudget von bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung (ab Pflegegrad 2).
So beantragen Sie
- Bedarf und Zeitraum mit uns klären
- Antrag bei der Pflegekasse stellen
- Versorgung organisieren, stunden- oder tageweise
- Abrechnung über das Entlastungsbudget
Häufige Fragen
Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt. Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 ohne Wartezeit genutzt werden.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- §39 SGB XI
- Budget
- bis 3.539 € / Jahr (gemeinsam)
- Anspruch
- ab Pflegegrad 2
- Vorpflegezeit
- entfällt seit 2025
Häufige Fragen
Ab Pflegegrad 2, ohne die frühere Wartezeit.
Meist zuhause; alternativ als Kurzzeitpflege in einer Einrichtung.
Bis zu 3.539 € jährlich, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege.