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Vorsorge & Rechtliches

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Wie Sie für den Ernstfall vorsorgen und selbst bestimmen, wer für Sie entscheidet.

30.04.2026 Pflegeteam Ankerplatz

Die Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Sie sollte konkret und schriftlich verfasst sein.

Die Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln, etwa in Gesundheits-, Vermögens- und Behördenangelegenheiten.

Die Betreuungsverfügung

Falls ein Gericht doch eine Betreuung anordnet, bestimmen Sie mit der Betreuungsverfügung, wer diese Aufgabe übernehmen soll.

Häufige Fragen

Regelmäßig prüfen

Sehen Sie Ihre Verfügungen alle ein bis zwei Jahre durch und bewahren Sie sie an einem Ort auf, an dem man sie im Ernstfall schnell findet.

Auf einen Blick

Patientenverfügung
schriftlich & konkret
Vorsorgevollmacht
Vertrauensperson
Betreuungsverfügung
für den Betreuungsfall
Tipp
regelmäßig aktualisieren

Häufige Fragen

Für die meisten Vollmachten nicht zwingend; bei Immobilien oder zur Beglaubigung kann eine notarielle Form sinnvoll sein.

Gut auffindbar zuhause; die Vollmacht kann zudem im Vorsorgeregister hinterlegt werden.

Grundsätzlich für jede:n Erwachsene:n, unabhängig vom Alter.

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