Die Patientenverfügung
In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Sie sollte konkret und schriftlich verfasst sein.
Die Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln, etwa in Gesundheits-, Vermögens- und Behördenangelegenheiten.
Die Betreuungsverfügung
Falls ein Gericht doch eine Betreuung anordnet, bestimmen Sie mit der Betreuungsverfügung, wer diese Aufgabe übernehmen soll.
Häufige Fragen
Sehen Sie Ihre Verfügungen alle ein bis zwei Jahre durch und bewahren Sie sie an einem Ort auf, an dem man sie im Ernstfall schnell findet.
Auf einen Blick
- Patientenverfügung
- schriftlich & konkret
- Vorsorgevollmacht
- Vertrauensperson
- Betreuungsverfügung
- für den Betreuungsfall
- Tipp
- regelmäßig aktualisieren
Häufige Fragen
Für die meisten Vollmachten nicht zwingend; bei Immobilien oder zur Beglaubigung kann eine notarielle Form sinnvoll sein.
Gut auffindbar zuhause; die Vollmacht kann zudem im Vorsorgeregister hinterlegt werden.
Grundsätzlich für jede:n Erwachsene:n, unabhängig vom Alter.