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Pflege zuhause

Wohnraum anpassen: Zuschüsse clever nutzen

Bis zu 4.180 € Zuschuss für ein barrierearmes Zuhause: was gefördert wird und wie Sie ihn beantragen.

30.04.2026 Pflegeteam Ankerplatz

Was wird gefördert?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen helfen, möglichst lange selbstständig zuhause zu leben. Gefördert werden bauliche Anpassungen, die die Pflege erleichtern oder ermöglichen.

  • Bodengleiche Dusche statt Badewanne
  • Treppenlift oder Rampen
  • Türverbreiterungen für den Rollstuhl
  • Haltegriffe und Stützhilfen
  • Anpassung von Bad und Küche

Höhe des Zuschusses

Die Pflegekasse bezuschusst je Maßnahme bis zu 4.180 €. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind bis zu 16.720 € möglich.

So beantragen Sie

Häufige Fragen

Wichtig

Stellen Sie den Antrag immer vor Beginn der Umbauarbeiten. Nachträglich ist eine Förderung kaum möglich.

1

Bedarf klären

Gemeinsam schauen wir, welche Anpassung sinnvoll ist.

2

Kostenvoranschlag

Ein Handwerksbetrieb erstellt ein Angebot.

3

Antrag stellen

Vor dem Umbau bei der Pflegekasse einreichen.

4

Umsetzung

Nach der Zusage wird umgebaut und abgerechnet.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
§40 Abs. 4 SGB XI
Höhe
bis 4.180 € je Maßnahme
Voraussetzung
Pflegegrad 1 bis 5
Wichtig
Antrag vor dem Umbau

Häufige Fragen

Bereits ab Pflegegrad 1.

Gefördert werden Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern.

Ja, in der Regel ist die Zustimmung der Vermietung erforderlich.

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