Was wird gefördert?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen helfen, möglichst lange selbstständig zuhause zu leben. Gefördert werden bauliche Anpassungen, die die Pflege erleichtern oder ermöglichen.
- Bodengleiche Dusche statt Badewanne
- Treppenlift oder Rampen
- Türverbreiterungen für den Rollstuhl
- Haltegriffe und Stützhilfen
- Anpassung von Bad und Küche
Höhe des Zuschusses
Die Pflegekasse bezuschusst je Maßnahme bis zu 4.180 €. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind bis zu 16.720 € möglich.
So beantragen Sie
Häufige Fragen
Stellen Sie den Antrag immer vor Beginn der Umbauarbeiten. Nachträglich ist eine Förderung kaum möglich.
Bedarf klären
Gemeinsam schauen wir, welche Anpassung sinnvoll ist.
Kostenvoranschlag
Ein Handwerksbetrieb erstellt ein Angebot.
Antrag stellen
Vor dem Umbau bei der Pflegekasse einreichen.
Umsetzung
Nach der Zusage wird umgebaut und abgerechnet.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- §40 Abs. 4 SGB XI
- Höhe
- bis 4.180 € je Maßnahme
- Voraussetzung
- Pflegegrad 1 bis 5
- Wichtig
- Antrag vor dem Umbau
Häufige Fragen
Bereits ab Pflegegrad 1.
Gefördert werden Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern.
Ja, in der Regel ist die Zustimmung der Vermietung erforderlich.