Mehr als nur ein Einstieg
Pflegegrad 1 bekommt, wer im Alltag erste Einschränkungen hat, aber noch weitgehend selbstständig lebt. Pflegegeld oder die volle Sachleistung gibt es hier noch nicht. Trotzdem stehen Ihnen Leistungen zu, die spürbar entlasten.
Diese Leistungen können Sie nutzen
- Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, etwa für Betreuung oder Haushaltshilfe
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat, zum Beispiel Handschuhe und Bettschutz
- Zuschuss für einen Hausnotruf
- Beratungseinsätze und kostenfreie Pflegekurse
- Zuschüsse für den Umbau der Wohnung bis 4.000 €
Das Budget verfällt
Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung verrechnet. Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum Jahresende, danach sind sie weg. Wer früh anfängt, schöpft das Budget über das Jahr leichter aus.
So fangen Sie an
Sagen Sie uns, wo im Alltag der Schuh drückt. Wir zeigen Ihnen, welche Leistung zu Ihrer Situation passt, und übernehmen die Abrechnung mit der Kasse.