Wenn der Bescheid nicht passt
Viele Bescheide fallen niedriger aus als erwartet. Das heißt nicht, dass die Einschätzung richtig ist. Gegen jeden Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Erst das Gutachten anfordern
Im Bescheid steht nur das Ergebnis, nicht die Begründung. Fordern Sie das vollständige Gutachten des Medizinischen Dienstes an. So sehen Sie, in welchen Bereichen Punkte gefehlt haben und wo die Einschätzung von Ihrem Alltag abweicht.
Den Widerspruch begründen
Ein formloser Satz reicht, um die Frist zu wahren. Die Begründung dürfen Sie nachreichen. Schildern Sie konkret, was an einem normalen Tag schwerfällt: Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, der Umgang mit Medikamenten. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen macht das greifbar.
Wir gehen es mit Ihnen durch
In der Pflegeberatung schauen wir das Gutachten gemeinsam an und überlegen, welche Punkte im Widerspruch fehlen. Oft führt schon der zweite Blick zu einem höheren Pflegegrad.