Für den Fall der Fälle
Wer durch Unfall oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, bekommt unter Umständen einen rechtlichen Betreuer. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie vorab, wer das übernehmen soll, und ebenso, wer es nicht sein soll.
Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht vermeidet die Betreuung ganz, denn Ihre Vertrauensperson darf sofort handeln. Die Betreuungsverfügung greift erst, wenn das Gericht eine Betreuung anordnet, bindet es dann aber an Ihren Wunsch. Beides lässt sich gut verbinden.
Was Sie festlegen können
Neben der Person dürfen Sie Wünsche zum Alltag festhalten: ob Sie zuhause bleiben möchten, welche Gewohnheiten Ihnen wichtig sind, welches Heim infrage käme, falls es nötig wird.
Gut aufbewahrt
Halten Sie das Dokument schriftlich fest und sagen Sie Ihren Angehörigen, wo es liegt. Eine Eintragung im Vorsorgeregister sorgt dafür, dass das Gericht es im Ernstfall findet.