Vorsorge & Rechtliches

Gesetzliche Betreuung, wenn keine Vollmacht da ist

Fehlt eine Vorsorgevollmacht, entscheidet im Ernstfall das Betreuungsgericht, wer sich um die Angelegenheiten kümmert. Wie eine rechtliche Betreuung abläuft und was sie für die Familie bedeutet.

08.05.2026 Pflegeteam Ankerplatz

Viele Menschen gehen davon aus, dass Ehepartner oder Kinder im Notfall einfach entscheiden dürfen. Das stimmt nur sehr eingeschränkt. Eheleute dürfen einander seit 2023 in akuten Gesundheitsfragen vertreten, aber höchstens sechs Monate lang. Für Bankgeschäfte, Verträge oder Behördengänge gilt das nicht, und erwachsene Kinder haben von vornherein kein solches Recht. Gibt es keine Vorsorgevollmacht, prüft das Betreuungsgericht, ob eine rechtliche Betreuung nötig ist.

Angestoßen wird das Verfahren oft von der Familie selbst, vom Krankenhaus oder vom Pflegeheim. Das Gericht hört den betroffenen Menschen persönlich an, holt ein ärztliches Gutachten ein und bezieht in der Regel die Betreuungsbehörde ein. Eine Betreuung wird nur für die Bereiche angeordnet, in denen tatsächlich Hilfe nötig ist, zum Beispiel für Gesundheit und Finanzen, aber nicht für alles. Sie wird außerdem in regelmäßigen Abständen überprüft.

Bei der Auswahl des Betreuers haben nahestehende Menschen Vorrang. Oft übernimmt ein Angehöriger die Aufgabe ehrenamtlich. Gibt es niemanden, der das kann oder möchte, oder ist die Familie zerstritten, setzt das Gericht einen Berufsbetreuer ein. Liegt eine Betreuungsverfügung vor, richtet es sich nach den Wünschen darin.

Ein Betreuer entscheidet nicht über den Kopf des betreuten Menschen hinweg. Seit der Reform des Betreuungsrechts 2023 steht ausdrücklich im Gesetz, dass er dessen Wünsche ermitteln und ihnen grundsätzlich folgen muss. Abweichen darf er nur, wenn der betreute Mensch sich damit erheblich schaden würde. Er unterstützt, statt zu bevormunden. Für besonders weitreichende Entscheidungen, etwa die Kündigung der Wohnung oder eine geschlossene Unterbringung, braucht er zudem die Genehmigung des Gerichts. Ehrenamtliche Betreuer bekommen eine jährliche Pauschale für ihre Auslagen und können sich bei Betreuungsvereinen beraten lassen.

Wer verhindern möchte, dass Fremde über die eigenen Angelegenheiten entscheiden, sollte rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen. Solange Sie selbst klar entscheiden können, ist das ohne großen Aufwand möglich.