Häufig erfahren Angehörige bei der Visite, dass die Mutter übermorgen nach Hause darf. Erst auf dem Heimweg wird ihnen klar, wie viele Fragen noch offen sind. Schafft sie die Treppe in den ersten Stock, wer hilft ihr morgens beim Waschen, und woher kommen die Tabletten, wenn die Packung aus der Klinik aufgebraucht ist? Je früher solche Fragen auf dem Tisch liegen, desto ruhiger verläuft die Heimkehr. Es lohnt sich deshalb, sie schon in den ersten Tagen des Aufenthalts anzusprechen und nicht erst am Tag vor der Entlassung.
Zuständig dafür ist das Entlassmanagement, zu dem jedes Krankenhaus gesetzlich verpflichtet ist und um das sich meist der Sozialdienst kümmert. Damit die Klinik damit beginnen und Angaben an Hausarztpraxis, Pflegedienst und Kassen weitergeben darf, muss Ihr Angehöriger schriftlich oder elektronisch einwilligen. Das geschieht oft schon bei der Aufnahme. Das Krankenhaus klärt dann, welche Versorgung nach der Entlassung gebraucht wird, und darf für den Übergang selbst verordnen. Das betrifft häusliche Krankenpflege sowie Heil- und Hilfsmittel für bis zu sieben Tage und Medikamente in der kleinsten Packungsgröße. Danach übernimmt die Hausarztpraxis, mit der Sie am besten schon einen Termin in der ersten Woche vereinbaren.
Zeichnet sich ab, dass Ihr Angehöriger auch auf Dauer Hilfe brauchen wird, sollte der Antrag auf einen Pflegegrad noch aus der Klinik heraus gestellt werden. Der Sozialdienst hilft dabei. Wird die Einstufung für die Versorgung nach der Entlassung gebraucht, gilt eine kürzere Frist, und die Begutachtung findet spätestens am fünften Arbeitstag statt, oft noch auf der Station. Diese erste Begutachtung klärt nur, ob mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, damit die Versorgung zuhause oder in einer Kurzzeitpflege bezahlt werden kann. Die genaue Einstufung wird anschließend nachgeholt.
Nicht jeder, der nach einer Operation Hilfe braucht, wird dauerhaft pflegebedürftig. Auch für eine solche Übergangszeit gibt es Leistungen der Krankenkasse, ohne Pflegegrad oder bei Pflegegrad 1. Bis zu vier Wochen lang kann ein Pflegedienst bei der Körperpflege und im Haushalt helfen, wenn eine schwere Erkrankung oder ein Eingriff das vorübergehend nötig macht und niemand im Haushalt die Versorgung übernehmen kann. In begründeten Fällen geht das auch länger. Reicht diese Hilfe nicht aus, kommt eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung infrage, für die dann ebenfalls die Krankenkasse aufkommt.
Manchmal findet sich direkt nach der Entlassung keine Anschlussversorgung, weder ein Pflegedienst noch ein Platz in der Kurzzeitpflege oder in der Reha. Für diesen Fall gibt es seit einigen Jahren die Übergangspflege im Krankenhaus. Ihr Angehöriger bleibt dann bis zu zehn Tage in der Klinik und wird dort gepflegt, mobilisiert und weiter auf die Entlassung vorbereitet. Erwachsene leisten dafür die übliche Zuzahlung von zehn Euro am Tag. Fragen Sie den Sozialdienst danach, wenn die Zeit knapp wird und noch keine Lösung in Sicht ist.
Zuhause hilft es, die Wohnung schon vor der Heimkehr ein wenig vorzubereiten. Ein Pflegebett, ein Toilettenstuhl neben dem Bett oder ein Hocker in der Dusche erleichtern die ersten Tage spürbar. Was zwischen Bett und Bad herumsteht, räumen Sie besser beiseite, bevor jemand dort mit dem Rollator unterwegs ist. Gerade nach einem Sturz sind viele in den ersten Wochen unsicher auf den Beinen, und eine Wohnung, in der sie sich sicher fühlen, gibt ihnen Vertrauen zurück. Anregungen dafür finden Sie im Beitrag darüber, wie Sie Stürzen zuhause vorbeugen.
Steht fest, dass zuhause ein Pflegedienst gebraucht wird, sprechen Sie ihn am besten an, solange Ihr Angehöriger noch im Krankenhaus liegt. Dann kann der Dienst mit der Verordnung aus der Klinik planen, und zwischen Entlassung und erstem Besuch vergeht möglichst wenig Zeit. Solche Übergänge begleiten wir oft, vom Verbandswechsel nach einer Operation bis zur Hilfe beim Aufstehen und Waschen. Mehr dazu steht auf unserer Seite zur Behandlungspflege.