Pflegegrade & Leistungen

Was die Pflegereform 2027 ändern soll

Im September 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2027 neu ordnen soll. Verabschiedet ist er noch nicht, doch manche Familien sollten schon in diesem Jahr darauf reagieren.

Stand: Oktober 2026 Pflegeteam Ankerplatz

Das Vorhaben heißt Pflegeneuordnungsgesetz und soll nach dem Willen der Bundesregierung am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Vorher beraten Bundestag und Bundesrat darüber, und bis zur Abstimmung können sich einzelne Beträge und Regeln noch ändern. Alles, was wir hier beschreiben, beruht deshalb auf dem Entwurf, den das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, und nicht auf geltendem Recht. Für das laufende Jahr ändert sich nichts.

Steigen sollen zunächst das Pflegegeld und die Sachleistung für einen Pflegedienst. Das Pflegegeld läge dann bei monatlich 380 Euro für Pflegegrad 2, 630 Euro für Pflegegrad 3, 890 Euro für Pflegegrad 4 und 1.080 Euro für Pflegegrad 5, die Sachleistung bei 890, 1.590, 2.090 und 2.530 Euro. Im Gesetzestext heißen beide künftig Budget, und weil das Pflegegeld dort Entlastungsbudget genannt wird, kommt es leicht zu Verwechslungen mit dem heutigen Entlastungsbetrag, der etwas ganz anderes ist.

Andere Leistungen sollen dafür wegfallen oder kleiner werden. An die Stelle des Entlastungsbetrags von 131 Euro träte ein Sozialraumbudget, das bei 175 Euro im Monat läge, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren bei 300 Euro. Es stünde aber erst ab Pflegegrad 2 zu und wäre auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag beschränkt. Pflegedienste, Tagespflege und Kurzzeitpflege könnten darüber nicht mehr abrechnen, und ansparen ließe sich das Geld auch nicht. Die Verhinderungspflege gäbe es nicht mehr als eigene Leistung. Für Kurzzeitpflege und Notfälle wäre stattdessen ein jährliches Überbrückungsbudget von 2.285 Euro vorgesehen, deutlich weniger als die heutigen 3.539 Euro. Die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch soll in den höheren Budgets aufgehen.

Am stärksten träfe der Entwurf Menschen mit Pflegegrad 1. Sie bekämen von der Pflegekasse keine monatlichen Beträge mehr, weder den Entlastungsbetrag noch die Pauschale für Pflegehilfsmittel. Bleiben sollen die Beratung, kostenlose Pflegekurse, technische Hilfsmittel wie ein Hausnotruf und der Zuschuss für den Umbau der Wohnung.

Strenger werden soll auch die Begutachtung. Für einen Pflegegrad wären mehr Punkte nötig als heute, für Pflegegrad 2 zum Beispiel 30 statt 27 und für Pflegegrad 3 dann 50 statt 47,5, sodass vor allem bei Erstanträgen weniger Menschen einen Pflegegrad bekämen. Wer schon einen Pflegegrad hat, verliert ihn nicht allein wegen der neuen Schwellen, und für jeden Antrag soll das Recht gelten, das am Tag der Antragstellung gilt. In den ersten vier Monaten 2027 soll außerdem die Frist von 25 Arbeitstagen ausgesetzt werden, in der die Pflegekasse heute über einen Antrag entscheiden muss, mit Ausnahme besonders dringender Fälle.

Wer über einen Antrag auf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung nachdenkt, sollte ihn deshalb möglichst noch 2026 stellen. Guthaben aus dem Entlastungsbetrag und den Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen Sie am besten bis Ende 2026, denn eine Übergangsregel für Restbeträge steht bisher nicht im Entwurf. Wie sich die geplanten Beträge in Ihrem Fall auswirken würden, können Sie mit der Vorschau 2027 in unserem Pflegegeld-Rechner durchspielen.

Quellen