Angehörige & Entlastung

Wenn ein Angehöriger plötzlich Pflege braucht

Wenn ein Mensch in der Familie auf einmal Hilfe braucht, müssen Angehörige in kurzer Zeit erstaunlich viel klären. Nicht alles muss in den ersten Tagen entschieden sein, einiges sollten Sie aber früh anstoßen, weil es später Zeit und Geld spart.

Stand: Oktober 2026 Pflegeteam Ankerplatz

Der Vater ist im Bad gestürzt und liegt mit einem gebrochenen Oberschenkelhals im Krankenhaus. Oder die Mutter hatte einen Schlaganfall und soll in ein paar Tagen in die Reha, und auf einmal steht die Frage im Raum, wie es danach zuhause weitergehen soll. Viele Angehörige erzählen uns später, dass sie in dieser Zeit einfach funktioniert haben, zwischen Klinik, Arbeit und den eigenen Kindern, ohne recht zu wissen, wo sie anfangen sollen. Das ist ganz normal, und es entlastet, sich klarzumachen, dass in der ersten Woche nicht schon alles geregelt sein muss.

Was Sie allerdings nicht aufschieben sollten, ist der Antrag auf einen Pflegegrad. Dafür reicht ein Anruf oder ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse, die zur Krankenkasse Ihres Angehörigen gehört. Bezahlt wird rückwirkend vom Antragsmonat an, deshalb kostet jedes Zögern bares Geld. Liegt Ihr Angehöriger noch im Krankenhaus oder in der Reha und hängt die weitere Versorgung von der Einstufung ab, muss der Medizinische Dienst sogar innerhalb von fünf Arbeitstagen kommen, meist direkt in die Klinik. Wie der Antrag auf einen Pflegegrad im Einzelnen abläuft und worauf es bei der Begutachtung ankommt, lesen Sie in zwei eigenen Beiträgen.

Mit dem Antrag haben Sie außerdem Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Termin mit einer festen Ansprechperson anbieten oder einen Gutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausstellen. Auf Wunsch findet das Gespräch bei Ihnen zuhause statt. Nehmen Sie das Angebot an, auch wenn Sie glauben, schon das meiste zu wissen. In einer Stunde Beratung kommen oft Leistungen zur Sprache, an die in der Aufregung niemand gedacht hat, von der Pauschale für Pflegehilfsmittel bis zum Zuschuss für eine bodengleiche Dusche.

Für die erste Zeit zuhause kommt es vor allem auf eine verlässliche Versorgung und die passenden Hilfsmittel an. Ein Pflegedienst hilft morgens und abends bei der Körperpflege, richtet Medikamente oder versorgt Wunden. Für medizinische Aufgaben wie einen Verbandswechsel oder Spritzen braucht es dabei keinen Pflegegrad, sondern eine ärztliche Verordnung. Pflegebett, Toilettenstuhl oder Rollator bezahlen Kranken- oder Pflegekasse, und meist genügt dafür ein Rezept der Hausarztpraxis. Kommt Ihr Angehöriger aus dem Krankenhaus, kann sich schon das Entlassmanagement der Klinik darum kümmern. Sprechen Sie einen Pflegedienst möglichst an, bevor Ihr Angehöriger nach Hause kommt, dann bleibt Zeit für ein erstes Gespräch und für die Planung der Einsätze.

Wer berufstätig ist, kann sich in einer solchen akuten Lage für bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn für diese Tage nicht weiter, gleicht die Pflegekasse Ihres Angehörigen den Ausfall mit dem Pflegeunterstützungsgeld zum größten Teil aus. Was dabei zu beachten ist und welche Möglichkeiten es gibt, wenn die Pflege länger dauert, haben wir im Beitrag über Pflege und Beruf zusammengestellt.

Oft fällt erst im Krankenhaus auf, dass niemand offiziell für den Vater oder die Mutter sprechen darf. Ehepartner dürfen seit 2023 für den anderen in Gesundheitsfragen entscheiden, wenn er es selbst nicht mehr kann, allerdings nur für höchstens sechs Monate. Für Bankgeschäfte, Mietverträge oder Behörden braucht es eine Vorsorgevollmacht, und erwachsene Kinder können ohne sie nicht für ihre Eltern handeln. Fehlt die Vollmacht und kann Ihr Angehöriger nicht mehr selbst entscheiden, bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung.

Wenn Sie mitten in dieser Lage stecken und jemanden brauchen, der mit Ihnen sortiert, was als Nächstes dran ist, besuchen wir Sie gern zuhause. Das geht auch dann, wenn über den Pflegegrad noch gar nicht entschieden ist.

Quellen