Viele Menschen gehen davon aus, dass im Ernstfall automatisch der Ehepartner oder die Kinder entscheiden. Das stimmt nur sehr eingeschränkt. Seit 2023 dürfen Eheleute einander in Gesundheitsfragen für höchstens sechs Monate vertreten. Für alles andere, von der Bank bis zum Vermieter, braucht es eine Vollmacht. Fehlt sie, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln darf, wenn Sie es nicht mehr können. Das kann eine Person für alles sein oder mehrere Personen für verschiedene Bereiche, etwa die Tochter für Gesundheit und Pflege und der Sohn für Geld und Behörden. Wichtig ist Vertrauen, denn die Vollmacht gibt weitreichende Rechte. Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben. Sie ist aber sinnvoll, wenn Immobilien im Spiel sind, und manche Banken bestehen auf ihrem eigenen Formular.
Die Patientenverfügung regelt etwas anderes. Darin legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen und welche nicht, zum Beispiel künstliche Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht. Je konkreter die Formulierungen sind, desto verbindlicher sind sie für die Ärzte. Allgemeine Sätze wie „keine Apparatemedizin“ helfen im Ernstfall wenig. Ein Gespräch mit der Hausärztin hilft, die richtigen Worte zu finden.
Für den Fall, dass trotz allem eine Betreuung nötig wird, gibt es die Betreuungsverfügung. Damit legen Sie fest, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, und auch, wen auf keinen Fall.
Bewahren Sie die Dokumente so auf, dass Ihre Angehörigen sie finden, und geben Sie den Bevollmächtigten eine Kopie. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung lassen sich gegen eine kleine Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen, damit das Gericht im Ernstfall davon erfährt. Schauen Sie alle paar Jahre hinein, ob alles noch zu Ihrem Leben passt.