Angehörige & Entlastung

Wie die Tagespflege Familien entlastet

In der Tagespflege verbringen Menschen mit Pflegebedarf einen oder mehrere Tage in der Woche in Gesellschaft und schlafen abends wieder im eigenen Bett. Die Pflegekasse zahlt dafür einen eigenen Betrag, der von Pflegegeld und Sachleistung nichts wegnimmt.

Stand: Oktober 2026 Pflegeteam Ankerplatz

Morgens holt ein Fahrdienst ab, dann gibt es ein gemeinsames Frühstück, danach Bewegung, Gedächtnisspiele oder einfach ein Gespräch. Mittags folgen ein warmes Essen und eine Ruhepause, und am Nachmittag geht es wieder nach Hause. So sieht ein gewöhnlicher Tag in der Tagespflege aus. Für viele ältere Menschen, die sonst lange Stunden allein verbringen oder den ganzen Tag nur mit dem pflegenden Partner, ist das ein Stück Alltag mit vertrauten Gesichtern und ein Grund, morgens aufzustehen. Menschen mit beginnender Demenz tut der gleichmäßige Rhythmus oft besonders gut.

Für die Angehörigen sind diese Tage häufig die einzige Zeit, in der sie wirklich frei haben, um zu arbeiten, eigene Termine wahrzunehmen oder einfach durchzuatmen. Anspruch auf Tagespflege besteht ab Pflegegrad 2, solange jemand zuhause gepflegt wird. Die Pflegekasse zahlt dafür im Monat bis zu 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5. Dieser Betrag kommt zu allen anderen Leistungen hinzu. Das Pflegegeld wird also nicht gekürzt, wenn jemand zweimal in der Woche in die Tagespflege geht, und auch ein Pflegedienst kann weiter in vollem Umfang über die Sachleistung abrechnen. Die Fahrt zur Einrichtung und zurück ist schon enthalten.

Ganz ohne Eigenanteil geht es trotzdem nicht. Die Pflegekasse bezahlt die Pflege und Betreuung, für Verpflegung und die Investitionskosten der Einrichtung stellt die Tagespflege dagegen einen Betrag in Rechnung. Er ist von Haus zu Haus verschieden und wird pro besuchtem Tag berechnet. Diesen Eigenanteil können Sie aus dem Entlastungsbetrag bezahlen, und wenn Rente und Ersparnisse dafür nicht reichen, kommt die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt infrage. Lassen Sie sich vor der Anmeldung schriftlich geben, was ein Tag kostet und welcher Teil davon bei Ihnen bleibt.

Gut verbinden lässt sich die Tagespflege mit einem ambulanten Pflegedienst. Er hilft an diesen Tagen zum Beispiel morgens beim Waschen und Anziehen und übernimmt an den übrigen Tagen die Versorgung zuhause. Weil beide Leistungen nebeneinanderstehen, muss sich niemand zwischen ihnen entscheiden. Sagen Sie Ihrem Pflegedienst bei der Aufnahme, an welchen Tagen und ab wann der Fahrdienst kommt, damit die Besuche dazu passend geplant werden können.

Nach demselben Prinzip funktioniert die Nachtpflege, bei der jemand am Abend in die Einrichtung kommt und morgens wieder nach Hause fährt. Gedacht ist sie vor allem für Menschen, deren Tag-Nacht-Rhythmus durcheinandergeraten ist, etwa bei einer fortgeschrittenen Demenz. Für Angehörige, die seit Wochen kaum eine Nacht durchschlafen, kann das eine große Erleichterung sein. Angebote dafür sind allerdings deutlich seltener als Plätze in der Tagespflege, und es lohnt sich, früh bei der Pflegekasse nach Einrichtungen in der Nähe zu fragen.

Bevor Sie sich entscheiden, sehen Sie sich am besten zwei oder drei Einrichtungen an und fragen nach einem Schnuppertag. Ob sich jemand irgendwo wohlfühlt, zeigt sich erst vor Ort, und oft dauert es ein paar Wochen, bis die Tage dort selbstverständlich geworden sind. Nach dem Gesetzentwurf zur Pflegereform sollen die Beträge für die Tagespflege ab 2027 unverändert bleiben. Der Entlastungsbetrag würde dann aber durch ein Sozialraumbudget ersetzt, mit dem sich Eigenanteile in der Tagespflege nicht mehr bezahlen ließen.

Quellen