Pflege zuhause

Pflege und Beruf vereinbaren

Wenn die Mutter nach einem Sturz plötzlich Hilfe braucht, steht der Arbeitsalltag Kopf. Das Gesetz gibt berufstätigen Angehörigen mehr Spielraum, als viele wissen.

30.04.2026 Pflegeteam Ankerplatz

Der Anruf aus dem Krankenhaus kommt selten zu einem passenden Zeitpunkt. Für solche Akutfälle dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren oder selbst zu übernehmen. Das gilt in jedem Betrieb, ganz gleich, wie groß er ist. Den Arbeitgeber informieren Sie sofort, eine ärztliche Bescheinigung reichen Sie nach. Zahlt der Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt, springt die Pflegekasse des Angehörigen mit dem Pflegeunterstützungsgeld ein. Seit 2024 lässt es sich in jedem Kalenderjahr neu in Anspruch nehmen.

Braucht die Pflege länger, gibt es die Pflegezeit. Sie können sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zuhause zu pflegen. Den Anspruch haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitenden. Ankündigen müssen Sie die Pflegezeit spätestens zehn Arbeitstage vorher schriftlich.

Für eine längere Strecke ist die Familienpflegezeit gedacht. Dabei reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Stunden in der Woche. Sie gilt in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten und muss acht Wochen vorher angekündigt werden. Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen dürfen 24 Monate nicht überschreiten.

Weil in dieser Zeit Gehalt fehlt, können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen, das in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Von der Ankündigung an, frühestens zwölf Wochen vor Beginn, bis zum Ende der Freistellung sind Sie besonders vor einer Kündigung geschützt.

Oft lässt sich mit dem Arbeitgeber auch eine Lösung finden, die über das Gesetz hinausgeht, etwa mit Tagen im Homeoffice oder verschobenen Arbeitszeiten. Und manchmal entlastet schon ein Pflegedienst, der morgens die Grundpflege übernimmt, so sehr, dass der Beruf weiterlaufen kann.