Viele Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer Wohnung bleiben. Oft scheitert das nicht an der Pflege, sondern an der Wohnung selbst. Für Umbauten, die das Leben zuhause wieder möglich machen oder die Pflege deutlich erleichtern, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Fachleute sprechen von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Gefördert werden zum Beispiel eine bodengleiche Dusche anstelle der Badewanne, ein Treppenlift, eine Rampe vor der Haustür, breitere Türen, fest angebrachte Haltegriffe oder ein unterfahrbares Waschbecken. Auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung kann bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, wobei alle Umbauten, die zur selben Zeit nötig sind, als eine Maßnahme gelten. Ändert sich die Lage später, weil die Pflege aufwendiger wird, ist ein neuer Zuschuss möglich. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, etwa ein Ehepaar, können die Beträge zusammengelegt werden, bis zu 16.720 Euro insgesamt. Voraussetzung ist ein Pflegegrad, schon Pflegegrad 1 genügt.
Entscheidend ist die Reihenfolge. Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse, bevor der Handwerker anfängt, und legen Sie einen Kostenvoranschlag bei. Beschreiben Sie kurz, warum der Umbau nötig ist. Wer erst baut und dann fragt, bleibt häufig auf den Kosten sitzen. In einer Mietwohnung brauchen Sie außerdem die Zustimmung des Vermieters, der solchen Umbauten in vielen Fällen zustimmen muss.
Nicht jede Verbesserung muss teuer sein. Ein zweiter Handlauf an der Treppe, ein Duschhocker, eine Toilettensitzerhöhung oder bessere Beleuchtung bringen oft schon viel, und manches davon gibt es als Hilfsmittel auf Rezept. Wir schauen uns die Wohnung gern mit Ihnen an und überlegen gemeinsam, was wirklich hilft.