Angehörige & Entlastung

Verhinderungspflege richtig nutzen

Wer einen Angehörigen pflegt, braucht Pausen, für einen Urlaub, einen eigenen Arzttermin oder einfach einen freien Nachmittag. Die Verhinderungspflege macht das möglich, und seit Juli 2025 ist sie einfacher geworden.

30.04.2026 Pflegeteam Ankerplatz

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI springt ein, wenn die Person, die sonst pflegt, verhindert ist. Der Grund spielt keine Rolle. Es kann ein Urlaub sein, eine eigene Operation, eine Familienfeier oder schlicht der Wunsch nach einem freien Tag. In dieser Zeit übernimmt ein Pflegedienst, eine andere Privatperson oder ein Verwandter die Versorgung, meist in der gewohnten Umgebung zuhause.

Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden. Seit Juli 2025 gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege von 3.539 Euro, den Sie selbst aufteilen. Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen im Jahr möglich. Die frühere Regel, dass vorher sechs Monate gepflegt worden sein muss, ist entfallen. Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, das geht auch noch nachträglich.

Verhinderungspflege muss nicht am Stück genommen werden. Viele Familien nutzen sie stundenweise, etwa für einen festen Nachmittag in der Woche, an dem jemand anderes da ist. Dauert die Vertretung weniger als acht Stunden am Tag, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Bei ganzen Tagen zahlt die Kasse für bis zu acht Wochen die Hälfte des Pflegegeldes weiter.

Wir übernehmen Verhinderungspflege in Henstedt-Ulzburg und Umgebung, stundenweise oder über mehrere Tage. Gern beraten wir Sie, wie Sie das Budget sinnvoll einteilen, und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.