Pflegen Angehörige ohne Hilfe eines Pflegedienstes, verlangt die Pflegekasse in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist er einmal im Halbjahr fällig, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. Durchführen dürfen ihn zugelassene Pflegedienste wie wir und anerkannte Beratungsstellen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Der Besuch dauert meist eine halbe bis eine Stunde. Eine Pflegefachkraft schaut sich an, wie die Pflege zuhause läuft, und fragt, wo es hakt, zum Beispiel ob Ihr Vater noch sicher ins Bett kommt und genug trinkt, und auch, wie es Ihnen selbst nach Monaten der Pflege geht. Oft ergeben sich daraus ganz praktische Tipps, etwa wie man jemanden schonend umsetzt, oder Hinweise auf Leistungen, die Ihnen zustehen und noch nicht genutzt werden. Am Ende bestätigt die Fachkraft der Pflegekasse, dass der Besuch stattgefunden hat.
Manche Familien empfinden den Termin als Kontrolle. Der Kasse geht es aber vor allem darum, dass die Pflege gelingt und niemand überfordert ist. Fällt ein Problem auf, sucht die Fachkraft mit Ihnen nach einer Lösung. Wer den Besuch allerdings nicht abruft, riskiert, dass das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall ganz gestrichen wird.
Wer Pflegegrad 1 hat oder bereits einen Pflegedienst nutzt, kann die Beratung freiwillig in Anspruch nehmen, bei Pflegegrad 1 einmal im Halbjahr. Wir machen diese Besuche in Henstedt-Ulzburg und Umgebung. Rufen Sie uns an, wenn der nächste Termin ansteht.