Pflegekosten & Finanzierung

Was kostet ambulante Pflege?

Wer zum ersten Mal mit der Pflegekasse zu tun hat, stößt auf Begriffe wie Pflegegeld, Sachleistung und Eigenanteil. Wie die Kosten für einen Pflegedienst zustande kommen und welchen Teil die Kasse trägt.

30.04.2026 Pflegeteam Ankerplatz

Die Pflegeversicherung ist eine Teilversicherung. Sie zahlt nicht alles, was an Pflege anfällt, sondern feste Monatsbeträge, die sich nach dem Pflegegrad richten. Wie viel davon bei Ihnen ankommt, hängt davon ab, wer die Pflege übernimmt.

Pflegen Angehörige, Freunde oder Nachbarn, zahlt die Kasse ab Pflegegrad 2 das Pflegegeld. Es geht direkt an die pflegebedürftige Person, die frei darüber verfügt und es meist an die Pflegenden weitergibt. Kommt ein Pflegedienst ins Haus, rechnet dieser seine Leistungen direkt mit der Kasse ab, und zwar aus der Pflegesachleistung. Sie ist deutlich höher als das Pflegegeld, weil professionelle Pflege mehr kostet.

Viele Familien teilen sich die Pflege mit einem Dienst. Morgens kommt zum Beispiel der Pflegedienst zum Duschen, den Rest des Tages übernimmt die Tochter. Dann gibt es die Kombinationsleistung. Schöpft der Pflegedienst nur einen Teil der Sachleistung aus, zahlt die Kasse den Rest anteilig als Pflegegeld aus. Wer etwa 60 Prozent der Sachleistung nutzt, bekommt noch 40 Prozent des Pflegegeldes.

Einen Eigenanteil zahlen Sie nur, wenn die vereinbarten Leistungen teurer sind als der Höchstbetrag Ihres Pflegegrades. Bevor wir mit der Pflege beginnen, bekommen Sie von uns einen Kostenvoranschlag. Daraus geht hervor, was wir übernehmen, was es kostet und welcher Betrag gegebenenfalls bei Ihnen bleibt. So gibt es mit der ersten Rechnung keine Überraschungen.

Behandlungspflege wie Verbandswechsel, Spritzen oder die Gabe von Medikamenten läuft übrigens gar nicht über die Pflegekasse. Sie wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt, bei Erwachsenen mit einer gesetzlichen Zuzahlung. Dazu kommen Leistungen, die viele übersehen, zum Beispiel der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1 und bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel wie Handschuhe und Bettschutz. Die Beträge für Pflegegeld und Sachleistung stehen in der Übersicht unten, sie gelten 2026 unverändert.

Pflegegeld und Sachleistung im Monat

PflegegradPflegegeld / MonatSachleistung / Monat
Pflegegrad 1keinekeine
Pflegegrad 2347 €796 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €