Pflegekosten & Finanzierung

Pflegekosten von der Steuer absetzen

Pflege kostet Geld, und einen Teil davon können Sie sich über die Steuererklärung zurückholen. Das gilt für Pflegebedürftige ebenso wie für Angehörige, die helfen.

18.05.2026 Pflegeteam Ankerplatz

Wer Pflege selbst bezahlt, kann einen Teil der Kosten beim Finanzamt geltend machen. Dafür gibt es mehrere Wege, und welcher sich lohnt, hängt davon ab, wer die Kosten trägt und wie hoch sie sind.

Eigenanteile für den Pflegedienst, für Kurzzeit- oder Tagespflege und für ärztlich verordnete Hilfsmittel zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Abziehen dürfen Sie nur, was Pflege- und Krankenkasse nicht übernehmen. Außerdem wirken sich die Kosten erst aus, wenn sie über der zumutbaren Belastung liegen, einer Grenze, die sich nach Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder richtet. Bei hohen Pflegekosten ist sie schnell überschritten.

Angehörige, die einen nahestehenden Menschen unentgeltlich zuhause pflegen, können stattdessen den Pflege-Pauschbetrag ansetzen. Er beträgt 600 Euro im Jahr bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 und 5. Belege brauchen Sie dafür keine. Wer allerdings das Pflegegeld für sich behält, statt es für die Pflege auszugeben, kann den Pauschbetrag nicht nutzen. Teilen sich mehrere Geschwister die Pflege, wird der Betrag unter ihnen aufgeteilt.

Für Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt gibt es zusätzlich die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Das Finanzamt zieht 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld ab, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung, Barzahlungen werden nicht anerkannt. Dieselben Kosten dürfen Sie allerdings nicht doppelt ansetzen, also nicht zugleich als außergewöhnliche Belastung.

Heben Sie Rechnungen und Kontoauszüge das Jahr über auf. Bei Unsicherheit lohnt sich die Frage an eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein, denn je nach Lage ist mal der eine, mal der andere Weg günstiger.