Pflegegrad 1 bekommt, wer im Alltag erste Einschränkungen hat, aber noch weitgehend allein zurechtkommt. Vielleicht fällt das Treppensteigen schwer, der Haushalt wächst einem über den Kopf, oder die Vergesslichkeit nimmt zu. Viele bekommen den Bescheid, legen ihn zur Seite und vergessen ihn. Das ist schade, denn auch mit Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse mehr, als man denkt.
Am wichtigsten ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Er ist für Hilfe im Alltag gedacht, etwa für eine Haushaltshilfe, für Begleitung beim Einkaufen oder für stundenweise Betreuung. Bei Pflegegrad 1 darf er sogar für Hilfe bei der Körperpflege durch einen Pflegedienst eingesetzt werden, zum Beispiel beim Duschen. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern mit Rechnungen verrechnet. Was Sie nicht nutzen, sammelt sich an und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden. Danach verfällt es.
Dazu kommen bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, also Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Für einen Hausnotruf gibt es einen monatlichen Zuschuss, für den Umbau der Wohnung bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für eine bodengleiche Dusche. Sie können außerdem halbjährlich einen kostenlosen Beratungsbesuch abrufen, und Ihre Angehörigen dürfen kostenfrei an Pflegekursen teilnehmen.
Pflegegrad 1 ist oft der Anfang einer längeren Entwicklung. Wer die Hilfen früh nutzt, bleibt länger selbstständig, und es fällt leichter, mehr Unterstützung anzunehmen, wenn sie später nötig wird. Verschlechtert sich der Zustand, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen.
Wir zeigen Ihnen gern, welche Leistung zu Ihrer Situation passt, und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.