Ein Pflegegrad sagt nichts über eine bestimmte Krankheit aus. Er beschreibt, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist und wobei er Hilfe braucht. Danach richten sich die Leistungen der Pflegekasse, vom Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 bis zu den höchsten Beträgen bei Pflegegrad 5.
Der Antrag selbst ist formlos. Ein Anruf bei der Pflegekasse oder ein kurzes Schreiben genügt, die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Stellen Sie den Antrag lieber zu früh als zu spät. Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet. Die Kasse schickt Ihnen danach Formulare, in denen Sie die Lage genauer beschreiben. Stellen kann den Antrag die pflegebedürftige Person selbst oder jemand mit ihrer Vollmacht.
Einige Zeit später meldet sich der Medizinische Dienst für einen Hausbesuch, bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof. Die Gutachterin bewertet sechs Lebensbereiche. Es geht um die Mobilität, um Denken und Verständigung, um Verhalten und seelische Belastungen, um die Selbstversorgung wie Waschen und Essen, um den Umgang mit Krankheit und Behandlung und um die Gestaltung des Alltags. Jeder Bereich fließt mit einem festen Gewicht in eine Gesamtpunktzahl ein, aus der sich der Pflegegrad ergibt.
Gut vorbereitet sind Sie, wenn Arztbriefe, Befunde und der Medikamentenplan griffbereit liegen und Sie vorher ein bis zwei Wochen notiert haben, wobei Hilfe nötig ist. Eine vertraute Person sollte beim Termin dabei sein. Und schildern Sie den Alltag so, wie er wirklich ist, nicht so, wie er an einem guten Tag aussieht.
Über den Antrag muss die Pflegekasse in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Mit dem Bescheid kommt meist auch das Gutachten. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Welche Punktzahl zu welchem Pflegegrad führt, zeigt die Übersicht unten. Gern helfen wir Ihnen beim Antrag und begleiten Sie durch die Begutachtung.
Punkte und Pflegegrad
| Pflegegrad | Punkte |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 |