Pflegegrade & Leistungen

Wenn ein Kind einen Pflegegrad braucht

Auch Kinder bekommen einen Pflegegrad, wenn sie wegen einer Krankheit oder Behinderung deutlich mehr Hilfe brauchen als Gleichaltrige. Viele Eltern beantragen ihn erst spät, weil ihnen die viele Hilfe im Alltag längst selbstverständlich geworden ist.

Stand: Oktober 2026 Pflegeteam Ankerplatz

Eltern eines Kindes mit einem schweren Herzfehler, mit Diabetes, Epilepsie oder einer Behinderung leisten jeden Tag eine Menge, die sie selbst kaum noch bemerken. Nachts wird der Blutzucker gemessen, tagsüber werden Medikamente gegeben, Therapietermine organisiert und mögliche Anfälle im Blick behalten. Nebenher soll ein ganz normales Familienleben stattfinden, auch für die Geschwister. Genau diesen Mehraufwand erkennt die Pflegeversicherung mit einem Pflegegrad an, und das Geld, das damit verbunden ist, verschafft vielen Familien ein wenig Luft.

Begutachtet wird bei Kindern nach denselben sechs Lebensbereichen wie bei Erwachsenen, mit einem wichtigen Unterschied. Die Gutachterin vergleicht Ihr Kind mit einem gesunden Kind im selben Alter und bewertet nur, was darüber hinausgeht. Dass sich ein Dreijähriger nicht allein anzieht, zählt also nicht. Anders ist es, wenn er mehrmals am Tag inhalieren muss, nachts sein Blutzucker kontrolliert wird oder er wegen einer Behinderung beim Essen dauerhaft Hilfe braucht. Wie sich daraus die Punkte und der Pflegegrad ergeben, erklären wir im Beitrag über den Antrag auf einen Pflegegrad.

Für Babys und Kleinkinder bis 18 Monate gilt eine Sonderregel, weil in diesem Alter ohnehin jedes Kind rundum versorgt werden muss und der Vergleich mit Gleichaltrigen wenig aussagt. Sie werden bei derselben Punktzahl einen Pflegegrad höher eingestuft als ältere Kinder. So kann zum Beispiel ein Säugling mit einem schweren Herzfehler schon früh Unterstützung bekommen. Verändert sich der Bedarf später mit der Entwicklung des Kindes, lässt sich der Pflegegrad überprüfen und, wenn nötig, eine Höherstufung beantragen.

Mit dem Pflegegrad stehen Ihrem Kind dieselben Leistungen zu wie einem Erwachsenen. Schon ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro, ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld oder Sachleistungen für einen Pflegedienst hinzu und die Verhinderungspflege, wenn Sie selbst einmal ausfallen. Pflegt ein Elternteil das Kind ab Pflegegrad 2 an mindestens zwei Tagen und insgesamt zehn Stunden in der Woche und ist höchstens 30 Wochenstunden berufstätig, zahlt die Pflegekasse für diese Zeit Rentenbeiträge. Medizinische Aufgaben wie das Absaugen, die Versorgung einer Magensonde oder Injektionen verordnet dagegen die Kinderarztpraxis als häusliche Krankenpflege, und die bezahlt die Krankenkasse auch ohne Pflegegrad.

Beantragt wird der Pflegegrad bei der Pflegekasse Ihres Kindes, und bei familienversicherten Kindern ist das die Kasse des Elternteils, über den es mitversichert ist. Notieren Sie vor der Begutachtung über einige Tage, wobei Ihr Kind Unterstützung braucht und wie viel Zeit das kostet. Legen Sie außerdem Arztbriefe, Therapieberichte und, wenn vorhanden, Einschätzungen aus Kita oder Schule bereit. Für Familien mit Kindern enthält auch der Gesetzentwurf zur Pflegereform einen wichtigen Punkt. Das Sozialraumbudget, das 2027 den Entlastungsbetrag ersetzen soll, wäre für alle unter 25 Jahren mit 300 Euro im Monat deutlich höher als die 175 Euro für Ältere, würde aber erst ab Pflegegrad 2 gezahlt.

Wie wir Kinder mit Pflegebedarf zuhause begleiten und was wir Eltern dabei abnehmen können, beschreiben wir auf unserer Seite über die Pflege von Kindern und Familien.

Quellen